Es empfiehlt sich im allgemeinen, ein Fahrtenbuch zu führen. Es gäbe noch die 1 %-Methode. Diese ist aber nach Ansicht des Autors (dieser Artikel ist komplett meine private Meinung und keine steuerliche Beratung) mit vielen Nachteilen behaftet.

Jedenfalls gibt es viele Programme, die bei der Führung des Fahrtenbuchs helfen möchten.

Es gibt Apps für „Smartphones“ (schon für den Nokia Communicator gab es nach meiner Erinnerung eine WiSo-S60-Applikation), auch GPS-basierte Hilfsprogramme.

Diese ganzen „Helferlein“ haben einen Nachteil: Bei einer Betriebsprüfung werden sie nicht anerkannt.

Da beim Autor bereits mehrere Betriebsprüfungen durchgeführt wurden, ist seine dringende Empfehlung:

  • Führen Sie das Fahrtenbuch herkömmlich mit Papier. Verwenden Sie ein käuflich zu erwerbendes Papier-Fahrtenbuch mit vorgedruckten Zeilen.
  • Führen Sie jede, wirklich jede Fahrt auf und tragen Sie sofort den Kilometerstand ein – nicht mit Bleistift, sondern mit Kugelschreiber.
  • Errechnen Sie im Kopf die Wegstrecke und schreiben Sie sie in das Fahrtenbuch.
  • Übertragen Sie die Summen in eine Excel-Tabelle, eine Seite des Fahrtenbuchs ist eine Zeile, in der Spalte privat und geschäftlich gefahren.
  • Führen Sie Buch über die Kosten. Es ist laut Aussage eines Betriebsprüfers explizit notwendig, auch die Umsatzsteuer herauszurechnen. Es gibt Kosten mit (z.B. Kraftstoff) und ohne (z.B. Parkberechtigung der Kommune, Kfz-Steuer) Umsatzsteuer
  • Berechnen Sie den Kostenaufwand prozentual nach privaten und geschäftlichen Fahrten und auch die Umsatzsteuer

Der Autor hat schon mehrmals erlebt, daß das deutsche Steuerrecht offenbar so komplex ist, daß man als gut informierter Unternehmer bei manchen Gelegenheiten mehr weiß als der Steuerberater. Besonders fatal ist dies beim Investitionskostenzuschuß. Sobald ein Investitionskostenzuschuß für ein Kfz im Spiel ist, muß ein Fahrtenbuch geführt werden, um die (früher bestehende) 90 % gewerbliche Nutzung nachweisen zu können. Es gibt glaube ich sogar ein Urteil, das den Einsatz der „1 % Methode“ bei dem Investitionskostenzuschuß als schädlich einstuft.

Aber wie gesagt, dies ist die persönliche Meinung des Autors, dies widerspiegelt die persönlichen Erfahrungen des Autors, diese sind fast immer als Einzelfall einzustufen und somit ist dieser Artikel dem Sujet „Unterhaltung“ zuzuordnen und „private Meinung“ und ich hoffe, Sie haben an der einen oder anderen Stelle herzlich lachen können! Späßle gmacht!

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